Prüfungsanforderungen

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit vier Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt auf folgende Prüfungsgebiete:


Was beinhaltet die Prüfung?

Die Prüfung zum StFW umfasst folgende Themen:

  • Abgabenordnung
  • Ertragsteuern
  • Verkehrsteuern
  • Erbschaft- und Schenkungsteuern
  • Bewertungsgesetz
  • Buchführung und Rechnungslegung
  • Betriebswirtschaft
  • Wirtschaftsrecht und weitere Rechtsgebiete
  • Steuerberatungsrecht und Kanzleiorganisation
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern.

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:

a) Steuerrecht I                     (Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Erbschaft- und Schenkungsteuer
                                               und Bewertungsgesetz
)

b) Steuerrecht II                    (Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer)

c) Rechnungswesen            (Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht,
                                              Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung,
                                              Grundzüge des Gesellschaftsrechts)

d) Betriebswirtschaftslehre  (Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung)

Die Bearbeitungszeit beträgt für die Klausuren zu a) und b) je vier und für die Klausur zu c) drei und
für die Klausur zu d) zwei Zeitstunden.

Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.

Durch eine Änderung der Prüfungsinhalte wird es möglich sein, sich eine erfolgreich bestandene FARC-Prüfung (ab 2023/2024) bei der StFW-Prüfung (ab 2024/2025) anrechnen zu lassen. Dadurch muss die BWL-Klausur bei der StFW-Prüfung nicht mehr abgelegt werden.

Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in erteilt die Steuerberaterkammer Brandenburg.