Der Weg zum Steuerberater / zur Steuerberaterin - Kaufmännische Ausbildung
Praktiker erfüllen unter folgenden Voraussetzungen die Zulassungsbedingungen für die Steuerberaterprüfung:
- Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung (z. B. Steuerfachangestellter/e) bzw. gleichwertige Vorbildung
- achtjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) im Anschluss an die Ausbildung
- mindestens sechsjährige praktische Tätigkeit nach erfolgreich abgelegter Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/in oder zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/in
Ab dem 1. Januar 2021 verkürzt sich aufgrund einer gesetzlichen Änderung von § 36 Abs. 2 StBerG die Dauer der praktischen Tätigkeitszeit - siehe oben!
Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden.
Weitere Informationen zur Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen und zur Durchführung der Steuerberaterprüfung erteilen die Steuerberaterkammern.
Steuerberaterexamen