Insolvenzwesen

Das betriebswirtschaftliche Know How und die Bindung an die Berufsordnung qualifizieren den Steuerberater zu einem zuverlässigen und kompetenten Partner in allen Fragen des Insolvenzwesens. Zu den Tätigkeiten des Steuerberaters zählen z.B.

  • die betriebswirtschaftliche Beratung im Vorfeld der Insolvenz
  • die Prüfung der Sanierungsfähigkeit
  • die Erstellung eines Sanierungsplanes und die Begleitung des Unternehmens als Sanierer
  • die Prüfung der Vor- und Nachteile des außergerichtlichen Vergleichs
  • die Insolvenzberatung
  • die Erstellung eines Insolvenzplanes
  • die Prüfung des Insolvenzplanes
  • die Erstellung von Sachverständigengutachten
  • die Insolvenzverwaltung
  • die Tätigkeit als Treuhänder bzw. Sachwalter
  • die Liquidation

Im folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen, die der Steuerberater für das Unternehmen in der Krise sowie für die Gläubiger, das Insolvenzgericht und den Insolvenzverwalter erbringen kann.