Rechnungswesen


a) Buchführung

Der Steuerberater kann mit der Buchführung des Unternehmens beauftragt werden. Im Einzelnen können hierzu die folgenden Tätigkeiten zählen:

  • die Einrichtung der Buchführung einschließlich der Erstellung eines Kontenplanes,
  • die Buchführung selbst einschließlich des Kontierens der Belege: Der Umfang der durch den Steuerberater ausgeführten Arbeiten richtet sich nach den bereits im Betrieb erbrachten Vorleistungen.

b) Erstellung von Abschlüssen

Der Steuerberater kann mit der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung oder des Jahresabschlusses beauftragt werden. Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Steuerberater den Jahresabschluss gem. den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS) oder den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) anfertigt.

Im Einzelnen umfassen seine Leistungen die Erstellung

  • der Einnahmen-Überschussrechnung,
  • der Eröffnungsbilanz,
  • des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht,
  • eines Zwischenabschlusses,
  • einer Auseinandersetzungsbilanz,
  • einer Liquidationsbilanz,
  • eines Erläuterungsberichtes.