Nach drei Jahren Berufstätigkeit  als Steuerfachangestellte/r können Sie sich bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft einer weiteren Herausforderung stellen, der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in.

Die abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit anschliessender erfolgreicher
Steuerfachwirtprüfung ist der erste
Schritt zum/zur Steuerberater/in.


Bereits nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens sowie überdurchschnittlichem Fachwissen und Engagement bestehen dann reelle Chancen, die anspruchsvolle Steuerberaterprüfung erfolgreich abzulegen und die Karriere mit der eigenen Selbstständigkeit zu krönen.
Neben dem eigentlichen Zugangsweg über ein Hochschul- oder
Fachhochschulstudium ist dies eine interessante Alternative.