Auftragserteilung
Steuerberater und Steuerberaterinnen werden tätig, wenn sie einen entsprechenden Auftrag erhalten. Der Auftrag definiert die zu erbringenden Leistungen, die der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin dem Mandanten in Rechnung stellen kann. Der Umfang des Auftrags sollte möglichst in schriftlicher Form klar und eindeutig festgelegt werden.