Beiratstätigkeit im Rahmen der Unternehmensnachfolge


Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind stark von der Unternehmerpersönlichkeit geprägt. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann es sich daher empfehlen, einen Beirat in dem Unternehmen einzurichten, der in Abhängigkeit von der Ausgestaltung seiner Rechte von dem neuen Inhaber angehört werden muss oder in besonderen Fällen auf den Geschäftsbetrieb einwirken kann. Dem Beirat sollten Personen angehören, die über eine hohe Fachkompetenz verfügen und die mit der Entwicklung des Unternehmens langjährig vertraut sind.

Die Einrichtung eines Beirats kann somit im Interesse des Erhalts des Unternehmens stehen. Der Steuerberater eignet sich aufgrund seiner zumeist langjährigen Beziehung zu dem Unternehmen und aufgrund seines internen Wissens für eine Beiratstätigkeit. Für den Fall einer unterschiedlichen Bewertung einzelner Sachfragen zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer des Unternehmens kann der Steuerberater zwischen den Beteiligten vermitteln.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des BGB. Der Umfang der Tätigkeit und die Größe des Unternehmens sollten bei der Vereinbarung der Vergütung berücksichtigt werden.