Der Weg zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin


Kurzüberblick – Steuerfachwirt/in

 

„Steuerfachwirt*in“ ist eine Fortbildungsprüfung, die bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind im Kanzleialltag auf Unterstützung von fortgebildeten Mitarbeitern insbesondere in den Bereichen des allgemeinen und besonderen Steuerrechts und im Rechnungswesen angewiesen. StFW wenden u. a. Steuerrecht in den relevanten Steuerarten an, bereiten komplexe Steuererklärungen und Steueranmeldungen vor und kennen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

 Der StFW öffnet die Türen zu verantwortungsvolleren Tätigkeiten, zum Beispiel als Büro- und Kanzleileitung. Außerdem können Kanzleimitarbeiter auch schneller mehr erreichen: Mit der Fortbildung benötigen sie insgesamt nur noch sechs Jahre praktische Tätigkeit, bevor sie die Steuerberaterprüfung ablegen können.

 Die Fortbildung richtet sich u. a. auch an Mitarbeiter, die Steuerberater werden wollen. Die Fortbildungen zum Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG), Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) bzw. Rechnungswesen und Controlling (FARC) und Fachassistent Land- und Forstwirtschaft (FALF) bieten ebenfalls gute Karrierechancen. Diese richten sich gezielt an Mitarbeiter, die sich auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisieren möchten. Alle Fortbildungen sind kombinierbar.