a) Antragstellung gegenüber den Finanzämtern
Der Steuerberater kann für den Mandanten die Antragstellung gegenüber den Finanzämtern übernehmen. Anträge werden zum Beispiel in den folgenden Bereichen gestellt:
Antrag auf
- Anpassung der Steuervorauszahlung,
- Fristverlängerungen,
- Stundung der Steuerschulden,
- Erlass von Steuerschulden,
- Erstattung entrichteter Steuerzahlungen,
- Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung,
- Erstattung ausländischer Quellensteuer.
b) Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern
Der Steuerberater übernimmt die Durchsetzung der Rechte seiner Mandanten
- im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt,
- bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof.