Der Weg zum Steuerberater / zur Steuerberaterin - Regelstudienzeit weniger als vier Jahre
Nach einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren sind mindestens drei Jahre berufspraktischer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) zu absolvieren. Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden.
Weitere Informationen zur Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen und zur Durchführung der Steuerberaterprüfung erteilen die Steuerberaterkammern.
Steuerberaterexamen