ELSTER für Steuerberater und Steuerberaterinnen

Die elektronische Steuererklärung ELSTER ist kostenlos, bequem, schnell und sicher. Das sind gute Gründe, von der herkömmlichen Papierform auf die elektronische Steuererklärung umzusteigen.

Anders als bei der herkömmlichen Steuererklärung werden die Steuerdaten bei ELSTER einfach am Computer eingegeben und dem Finanzamt per Internet übermittelt. Das erspart den Bürgern und den Finanzämtern viel Zeit. Für Steuerzahler reduziert sich der umständliche und zeitaufwändige Papierverkehr. Und im Finanzamt wird die manuelle Eingabe der Daten überflüssig.

Die kostenlose Software Elster Formular der Finanzverwaltung unterstützt neben der Einkommensteuererklärung auch die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung für 2009 bis 2011 sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung 2010 bis 2012.

Schon über 300.000 Arbeitnehmer und zahlreiche Steuerberater nutzen derzeit die Vorteile der elektronischen Steuererklärung. Damit wurden über 40 Prozent aller abgegebenen Erklärungen elektronisch eingereicht! Bereits seit Jahren belegt Brandenburg einen bundesweiten Spitzenplatz bei der Nutzung der elektronischen Steuererklärung. Zwei neu aufgelegte Flyer des Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg informieren aktuell u. a. über Datensicherheit und Möglichkeiten von ELSTER. Ein Flyer wendet sich direkt an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, der andere an Steuerberaterinnen und Steuerberater.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2011 die elektronische Abgabe der Körperschaftsteuererklärung sowie für Unternehmen die Abgabe der Einkommensteuererklärung gesetzlich vorgeschrieben sind.

Weiterführende Informationen zum Programm erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse www.elster-formular.de oder im ELSTER-Anwenderforum unter www.forum.elster.de .

Den Flyer „ELSTER für Steuerberaterinnen und Steuerberater“ finden Sie hier als Download.

Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Lohnsteuer-Anmeldungsverfahren
hier:   Authentifizierte Datenübermittlung - Verpflichtung zur Übermittlung von  
         Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem
         01. Januar 2013

            Anlage